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17.04.08

Bevor der Mensch kam, waren Bär und Wolf und Luchs und Biber da.
Dann rottete der Mensch alle vier aus.
Nun kommen sie zurück und nehmen sich ihren Anteil auf ihre Art.
Der Mensch fühlt sich berechtigt zu sagen, was sie dürfen und was nicht
... und ist erstaunt, wenn sie tun, was sie wollen.

JJ3, die Biber & die Menschen

Am 31. Mar 08 berichteten Medien: «In zwei Maiensäss-Siedlungen hat "JJ3" nach Fressbarem gesucht und kleinere Schäden an Gebäuden angerichtet. In den letzten zehn Nächten machte sich das zweijährige Männchen ausserdem in bewohnten Siedlungen über Abfallcontainer und -säcke her, wie das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden mitteilte.»

«Das Biber-Konzept ist ein Konzept im Sinn vom Art. 10 Abs. 6 JSV (SR 922.01). Es enthält Grundsätze über den Schutz, den Abschuss oder Fang, die Verhütung und Ermittlung und Vergütung von Schäden sowie die Entschädigung von Verhütungsmassnahmen.» Im Berner Seeland und am unteren Verlauf der Aare sind die Frassspuren der Biber deutlich zu sehen. Nun kommen Forderungen zum Abschuss.

Der Braunbär war laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) zum Sicherheitsrisiko für Menschen geworden, weil er systematisch in Siedlungen nach Nahrung suchte und trotz wiederholten Vertreibungsaktionen keine wachsende Scheu zeigte. In der Südostschweiz vom 15. Apr 08 steht: «Die Bündner Wildhut hat Braunbär JJ3 am Glaspass oberhalb von Thusis am Montag erlegt.»

Lebensgeschichte der Familie von «JJ3»
Kondolenzbuch für «JJ3»

... und die Pflanzen?

In der gleichen Woche segnet die Ethikkommission EKAH einen Text über die «Würde der Pflanzen» ab: «Die EKAH vertritt die Auffassung, dass wir mit Pflanzen nicht völlig beliebig umgehen dürfen. Eine willkürliche Schädigung von Pflanzen ist moralisch unzulässig.» Die EKAH stützt sich auf einen Artikel (Mai 1992) ab: «Die Schweizer Bundesverfassung gesteht allen Kreaturen - also auch Pflanzen - eine Würde zu, die zu achten sei.»

WOZ-Artikel (Koechlin und Rippe)
Ethikkommission EKAH (Rippe und Willemsen)

Meine Meinung

Seit der Aufklärung (16. Jhd.) hat sich der Mensch als «Überkreatur» verstanden, der sich der Tier- und Pflanzenwelt als "Maschinen" bedienen darf. Daraus verstehen sich Interpretationen wie die der Jäger, die von sich selber als «Heger und Pfleger des Waldes» sprechen. Der Artikel in der Bundesverfassung wird dieses Verständnis grundlegend ändern und gibt der Diskussion um Gentechnik einen neuen Schub und Kraft zu einer differenzierten Betrachtungsweise. Auf Grund dieses Artikels sind Abschüsse von Bären und Bibern und Luchsen schwierig zu begründen.


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