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20.08.07

Schutz oder Hindernis?

Der Schweizer Justizminister sieht keine Notwendigkeit für eine Gesetzgebung zum Thema Internet. «Ich bin konsterniert und empört, dass der Bund im Kampf gegen Internetkriminalität nicht vorwärts macht», sagt ein Zürcher Staatsanwalt. Die Haltung des Bundesamtes beurteilt eine Vertreterin der Branche «mit Verlaub als Schwachsinn».

Es brauche keine besondere Gesetzgebung fürs Internet, entspricht in etwa einer Argumentation, im Strassenverkehr brauche es keine besonderen Gesetze, da würden die allgemeinen Menschenrechte schon genügen. Der Unterschied: Im Strassenverkehr sind die Verletzten und Toten direkt sichtbar, im Internet aber meist erst an den Spätfolgen. Deswegen ist - über den Nasenspitz hinaus betrachtet - die Internetkriminalität nicht ungefährlicher!

Persönlich betrachte ich die Gesetzgebung in erster Linie als Schutz. Für andere Leute ist Gesetzgebung grundsätzlich eine Behinderung.